Yacht-Charter-Service
Stefan Gerdes

Vercharterung exklusiv durch YACHT-CHARTER-SERVICE Stefan Gerdes, Mirow
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2010
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags, der zwischen dem Mieter und Vermieter über die Miete einer Motoryacht abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter für sich und die mitreisenden Personen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen vorbehalten. Für die Genauigkeit der an Bord befindlichen Navigationsmittel und Wasserkarten wird keine Gewähr übernommen. Es gelten ausschließlich die in der Preisliste 2010 gedruckten Preise.
1. Reservierung und Vertragsabschluss
Die Reservierung erfolgt durch Zusendung des unterschriebenen Bestellscheins. Sie wird ein Vertrag, wenn eine Auftragsbestätigung beim Mieter eingegangen ist, und die Anzahlung unmittelbar danach auf einem der Konten eingezahlt worden ist, die auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegeben sind. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist der Vermieter berechtigt, die Yacht anderweitig zu vergeben.
2. Zahlungsbedingungen
30 % Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung, 70 % spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise, ohne weitere Aufforderung.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietpreis enthalten.
3. Stornierungen
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise, ohne Angabe von Gründen, durch eine schriftliche Erklärung von dem Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten:
– bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Schiffsreise 30 % des Mietpreises.
– bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung weniger als 6 Wochen vor Beginn der Schiffsreise 100 % des Mietpreises.
– Kann die Yacht weitervermietet werden, oder trifft die schriftlichen Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn der Schiffsreise ein, berechnet der Vermieter lediglich 25,00 € Bearbeitungsgebühr. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
4. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, die Yacht zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter die ganze Summe zurück oder erhält ersatzweise eine gleichwertige Yacht. Bei Yachten gleicher Bauart ist der Schiffsname nicht bindend. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen oder Beschränkungen der Schifffahrt durch Notfälle, bei Hoch-/Niedrigwasser, durch Streiks oder Ähnliches.
5. Haftung des Vermieters
Die Yacht hat eine Haftpflichtversicherung, und eine Vollkaskoversicherung mit 500,00 € Selbstbeteiligung, die vor Antritt der Reise als Kaution bar vom Mieter hinterlegt werden muss. Kann ein Schaden nicht sofort nach Rückgabe der Yacht abgerechnet werden, wird die Kaution bis zur Abrechnung einbehalten. Bei Unbeweglichkeit der Yacht von weniger als 24 Stunden besteht gegenüber dem Vermieter kein Ersatzanspruch. Für Schäden und Verluste an persönlichen Gegenständen von Mieter und Mitfahrer besteht keine Haftung und Versicherung.
6. Haftung des Mieters
Bei Handhabung der Yacht wird eine größtmögliche Sorgfalt und seemännisches Verhalten vorausgesetzt. Der Mieter haftet bei Verlust der Yacht und für Schäden an der Yacht und dessen Einrichtungen innerhalb der Selbstbeteiligung, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Alkohol) über die Selbstbeteiligung hinaus. Sind Mieter und Schiffsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Mieter haftet für Verdienstausfällen bei längerer Unverfügbarkeit der Yacht durch verursachte Schäden und bei Haftpflichtansprüchen von Crewmitgliedern untereinander. Empfehlung: Skipperhaftpflicht.
7. Übergabe/Rücknahme der Yacht
Übergabe und Rücknahme der Yacht in geräumten Zustand erfolgt zu den auf der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung der Yacht und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Mindestens 1 Tagessatz = (Wochenpreis geteilt durch 6)
8. Bug- und Heckstrahlruder
Bug- und Heckstrahlruder sind zusätzliche Manöverierhilfen im Hafen und beim Schleusen. Ein Ausfall wird durch übermäßige Benutzung verursacht. Bei Ausfall ist die Yacht voll fahrtüchtig, und es besteht kein Anspruch auf Minderung des Charterpreises.
9. Haustiere
Haustiere sind an Bord nur nach Absprache erlaubt.
10. Parkplätze PKW
PKW-Stellplätze sind vorhanden.
11. Der Mietpreis umfasst:
Miete der Yacht mit Ausstattung
(Geschirr,
Bettdecken und Kissen,
Kartenmaterial, Zubehör).
Die Yacht wird vollgetankt übergeben,
und muss vollgetankt zurückgegeben
werden.
Unsere Betten sind
aus hygienischen Gründen
nur mit Bettwäsche zu benutzen!
Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen, oder können gemietet werden.
12. Führerschein
Für die Schiffsführung auf unseren Yachten ist der amtliche Sportbootführerschein Binnen erforderlich, oder ein Führerschein, der gleichwertig amtlich anerkannt wird. Charterer und Schiffsführer müssen nicht die gleiche Person sein. Ein sogenannter „Charterschein“ wird auf Anfrage ausgestellt. Das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie Nachtfahrt sind aus versicherungstechnischen Gründen streng verboten!
13. Einweisung
Sie werden von uns gründlich eingewiesen, bei Bedarf mit Probefahrt. Skipper mit wenig Fahrpraxis sollten ein Skippertraining buchen.
14. Beschädigung
Sollte während Ihrer Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, so bitten wir um Mitteilung, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Falls während der Reise ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend, wir helfen prompt. Die Rufnummer ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt oder verschwiegen wurde.
15. Fahrgebiete
Alle deutschen Binnengewässer.
16. Endreinigung
Wie bitten die Yacht wieder so herzurichten wie Sie sie vorgefunden haben. Auf Wunsch oder bei fehlender/mangelhafter Endreinigung durch den Mieter wird der Vermieter die Nachreinigung in Rechnung stellen und mit der hinterlegten Kaution verrechnen. Preise und erforderlicher Zeitaufwand siehe aktuelle Preisliste. An Bord sollten Bordschuhe getragen werden. Auch weiche Turnschuhe, möglichst ohne schwarze Sohlen.
17. Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der
jeweilige Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht der
Charterunternehmen. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen
der Schriftform. Werden Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch
deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder
aufgehoben, so behalten die übrigen Teile ihre Gültigkeit.
Hinweise
Nebenkosten/Extras:
Beachten Sie bitte unsere Preisliste
TV: DVBT-Box, gebietsweise kein Empfang
Angelscheine: gibt es überall beim Fischer
Übergabe/Rücknahme: Beachten Sie bitte die verschiedenen Übergabe- und Rücknahmetage. Übergabe von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Richtzeit). Rückgabe von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Richtzeit). Für die Basis Fürstenberg gilt: Übergabe 16:00 bis 18:00, Rücknahme zwischen 09:00 und 10_00 Uhr. Auf Wunsch können Sie am Rücknahmetag bis zum nächsten Morgen noch übernachten. Die Yacht muss aber bis 09:00 Uhr geräumt sein.
Was uns am Herzen liegt:
Fahrräder: Können Sie an fast jedem Hafen mieten. An Bord schleckte Stellmöglichkeit.
Überbelegung: Jede Person sollte eine feste Koje haben.
Fischbraten: ist an Bord nicht erwünscht
Rauchen: Ist nicht verboten, wenn Sie nur draußen rauchen wäre das toll !
Waren - 10 - 05